Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für Wohngebäude – nach GEG rechtssicher ausgestellt von einem BAFA-/dena-gelisteten Energie-Effizienz-Experten. Komplett online, deutschlandweit.
Beide sind 10 Jahre gültig und gleichwertig anerkannt. Der entscheidende Unterschied liegt in Aussagekraft und Aufwand – und es gibt klare Pflichtfälle.
Sie laden Grundrisse, Verbrauchsdaten und – beim Bedarfsausweis – Angaben zu Hülle und Heizung hoch. Checkliste bekommen Sie von mir.
Ich erfasse Geometrie, U-Werte und Anlagentechnik bzw. die Verbräuche und erstelle den Ausweis nach GEG-Vorgabe.
Sie erhalten den unterschriebenen Energieausweis als PDF – sofort einsetzbar für Verkauf, Vermietung oder Inserate. 10 Jahre gültig.
Wenn Sie ohnehin sanieren wollen, lohnt sich der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) statt eines reinen Bedarfsausweises: Das BAFA fördert 50 % der Beratungskosten, und Sie bekommen 5 % iSFP-Bonus auf jede Maßnahme – 15 Jahre lang gültig. Der Energieausweis ist im iSFP enthalten.
Pflicht ist er bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Wohngebäudes – und muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Auch in Immobilien-Inseraten müssen die Kennwerte (Energieträger, Baujahr, Energieeffizienzklasse, Endenergiebedarf/-verbrauch) angegeben werden. Bei umfassender Sanierung wird ebenfalls einer benötigt.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Heiz- und Warmwasserverbräuchen der letzten 3 Jahre – schnell und günstig, aber stark vom Nutzerverhalten geprägt. Der Bedarfsausweis wird rechnerisch aus Geometrie, U-Werten und Anlagentechnik ermittelt – objektiver und für Sanierungsentscheidungen besser geeignet. Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor 1977 ohne Modernisierung ist der Bedarfsausweis Pflicht.
Der Verbrauchsausweis liegt typischerweise im niedrigen dreistelligen Bereich, der Bedarfsausweis kostet wegen des höheren Aufwands mehr. Die genauen Festpreise finden Sie in den Beratungspaketen. Wer ohnehin einen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, erhält den Bedarfsausweis effektiv mit dazu – plus 5 % iSFP-Bonus auf jede spätere Maßnahme.
10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Nach umfassender Sanierung sollte er aktualisiert werden, da sich Kennwerte und Effizienzklasse verbessern – das ist für Verkauf/Vermietung ein echtes Argument.
Es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – z. B. wenn der Ausweis bei Besichtigung nicht vorliegt oder Kennwerte in Inseraten fehlen. Bei Verkauf wird der Ausweis zudem von Käufer-Banken und Notaren routinemäßig angefordert.
Ja. Sie liefern Grundrisse, Verbrauchsdaten (3 Jahre) und – beim Bedarfsausweis – Angaben zu Wandaufbau, Dach, Fenstern und Heizung. Alles übermittelbar als Upload. Vor-Ort-Begehung ist für Standardfälle nicht zwingend erforderlich.
Für den Verbrauchsausweis: Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre, Baujahr, Wohnfläche, Energieträger. Für den Bedarfsausweis zusätzlich: Grundrisse aller Geschosse, Baubeschreibung oder Angaben zu Wand-/Dach-/Fensteraufbau, Daten zu Heizungs- und Warmwasseranlage. Eine konkrete Checkliste bekommen Sie nach Auftrag.
Sie liefern die Unterlagen – ich kümmere mich um Berechnung und Ausstellung. Rechtssicher, GEG-konform, 10 Jahre gültig.