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15. März 2026 Steve Kretzschmar

Energieausweis 2026: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – was zählt?

Beim Verkauf und bei der Vermietung Pflicht, im Alltag oft missverstanden: Der Energieausweis ist kein Sanierungs­fahrplan – sondern eine erste Orientierung. Hier kommt der Unterschied zwischen den zwei Varianten.

Bedarfsausweis: Rechenmodell

Der Bedarfsausweis wird auf Basis der Bauteile (Wand, Dach, Fenster) und der Anlagentechnik berechnet. Das Nutzerverhalten spielt keine Rolle – das Haus wird unter Norm­bedingungen simuliert.

Pflicht bei: unsanierten Häusern mit Bauantrag vor 1977 und weniger als 5 Wohneinheiten.

Verbrauchsausweis: Tatsächlicher Verbrauch

Hier wird der Heizenergie­verbrauch der letzten 3 Jahre ausgewertet. Vorteil: günstig (oft <100 €). Nachteil: Stark abhängig von Nutzer­verhalten – ein vermietetes Haus mit sparsamen Mietern erscheint besser als es ist.

  • Pflicht zur Vorlage bei Besichtigung, Verkauf, Neuvermietung
  • Energie­effizienz­klasse A+ bis H wird ausgewiesen
  • Modernisierungs­empfehlungen sind unverbindlich
  • Gültigkeit: 10 Jahre

Warum der Energieausweis keinen iSFP ersetzt

Der Ausweis sagt: „Dein Haus verbraucht X kWh/m²a.“ Der iSFP sagt: „Hier sind 7 priorisierte Maßnahmen mit Kosten, Förderung und Reihenfolge.“ Ersteres ist eine Pflicht­dokumentation, letzteres ein Handlungs­plan – mit 5 % Förderbonus on top.

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