Energieausweis 2026: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – was zählt?
Beim Verkauf und bei der Vermietung Pflicht, im Alltag oft missverstanden: Der Energieausweis ist kein Sanierungsfahrplan – sondern eine erste Orientierung. Hier kommt der Unterschied zwischen den zwei Varianten.
Bedarfsausweis: Rechenmodell
Der Bedarfsausweis wird auf Basis der Bauteile (Wand, Dach, Fenster) und der Anlagentechnik berechnet. Das Nutzerverhalten spielt keine Rolle – das Haus wird unter Normbedingungen simuliert.
Pflicht bei: unsanierten Häusern mit Bauantrag vor 1977 und weniger als 5 Wohneinheiten.
Verbrauchsausweis: Tatsächlicher Verbrauch
Hier wird der Heizenergieverbrauch der letzten 3 Jahre ausgewertet. Vorteil: günstig (oft <100 €). Nachteil: Stark abhängig von Nutzerverhalten – ein vermietetes Haus mit sparsamen Mietern erscheint besser als es ist.
- Pflicht zur Vorlage bei Besichtigung, Verkauf, Neuvermietung
- Energieeffizienzklasse A+ bis H wird ausgewiesen
- Modernisierungsempfehlungen sind unverbindlich
- Gültigkeit: 10 Jahre
Warum der Energieausweis keinen iSFP ersetzt
Der Ausweis sagt: „Dein Haus verbraucht X kWh/m²a.“ Der iSFP sagt: „Hier sind 7 priorisierte Maßnahmen mit Kosten, Förderung und Reihenfolge.“ Ersteres ist eine Pflichtdokumentation, letzteres ein Handlungsplan – mit 5 % Förderbonus on top.