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17. April 2026 Steve Kretzschmar

PV-Anmeldung 2026: Marktstammdaten­register Schritt für Schritt

Anlage steht, Wechselrichter läuft – aber die Bürokratie kommt erst danach. Wer eine PV-Anlage 2026 in Betrieb nimmt, muss drei Stellen informieren. In der richtigen Reihenfolge ist das in unter zwei Stunden erledigt.

1. Netzbetreiber: Inbetriebsetzungs­protokoll

Bereits vor Montage muss die Anlage beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden (Netzanschluss­begehren). Nach Fertigstellung erstellt der Elektriker das Inbetriebsetzungs­protokoll – ohne das geht nichts weiter.

2. Marktstammdaten­register (MaStR)

Innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme muss die Anlage im MaStR der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Versäumnis kann mit Bußgeldern bis 50.000 € geahndet werden – und führt im schlimmsten Fall zum Verlust der EEG-Vergütung.

  • Eintragung kostenlos unter marktstammdatenregister.de
  • Benötigt: Inbetriebnahme­datum, Modulhersteller, kWp, Wechselrichter, Speicher
  • Bei Speicher: separat als Stromspeicher anmelden

3. Finanzamt – mit Vereinfachung 2023

Seit dem Jahressteuer­gesetz 2022 sind PV-Anlagen bis 30 kWp auf EFH von Einkommens­steuer und Umsatzsteuer befreit – die früher übliche Liebhaberei-Erklärung entfällt komplett. Trotzdem muss die Anlage formlos beim Finanzamt gemeldet werden, damit die Befreiung dokumentiert ist.

Häufige Fallen

Speichererweiterungen werden gerne vergessen – jede nachträgliche Erweiterung muss erneut im MaStR aktualisiert werden. Auch ein Wechselrichter-Tausch ist meldepflichtig.

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