PV-Anmeldung 2026: Marktstammdatenregister Schritt für Schritt
Anlage steht, Wechselrichter läuft – aber die Bürokratie kommt erst danach. Wer eine PV-Anlage 2026 in Betrieb nimmt, muss drei Stellen informieren. In der richtigen Reihenfolge ist das in unter zwei Stunden erledigt.
1. Netzbetreiber: Inbetriebsetzungsprotokoll
Bereits vor Montage muss die Anlage beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden (Netzanschlussbegehren). Nach Fertigstellung erstellt der Elektriker das Inbetriebsetzungsprotokoll – ohne das geht nichts weiter.
2. Marktstammdatenregister (MaStR)
Innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme muss die Anlage im MaStR der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Versäumnis kann mit Bußgeldern bis 50.000 € geahndet werden – und führt im schlimmsten Fall zum Verlust der EEG-Vergütung.
- Eintragung kostenlos unter marktstammdatenregister.de
- Benötigt: Inbetriebnahmedatum, Modulhersteller, kWp, Wechselrichter, Speicher
- Bei Speicher: separat als Stromspeicher anmelden
3. Finanzamt – mit Vereinfachung 2023
Seit dem Jahressteuergesetz 2022 sind PV-Anlagen bis 30 kWp auf EFH von Einkommenssteuer und Umsatzsteuer befreit – die früher übliche Liebhaberei-Erklärung entfällt komplett. Trotzdem muss die Anlage formlos beim Finanzamt gemeldet werden, damit die Befreiung dokumentiert ist.
Häufige Fallen
Speichererweiterungen werden gerne vergessen – jede nachträgliche Erweiterung muss erneut im MaStR aktualisiert werden. Auch ein Wechselrichter-Tausch ist meldepflichtig.