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21. Mai 2026 Steve Kretzschmar

GEG-Reform 2026: Die 5 wichtigsten Änderungen für Eigentümer

Mit der GEG-Reform 2026 hat das Bundeskabinett das Heizungsgesetz grundlegend überarbeitet. Die starre 65-%-Erneuerbare-Pflicht ist gefallen, Gas- und Ölheizungen sind wieder zulässig — gleichzeitig bleibt die Wärmepumpen-Förderung in voller Höhe bestehen. Was bedeutet das konkret für Eigentümer, Käufer und Vermieter? Hier kommt der unabhängige Überblick.

1. Die 65-%-Erneuerbare-Pflicht fällt weg

Bisher mussten neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Mit der GEG-Reform 2026 entfällt diese Pflicht ersatzlos. Eigentümer können wieder frei entscheiden, welche Heiztechnik eingebaut wird.

Das heißt aber nicht, dass alle Wege gleich wirtschaftlich sind: CO₂-Preis und Energiekosten machen fossile Heizungen über die Lebensdauer fast immer teurer als eine korrekt geplante Wärmepumpe.

2. Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt — aber mit „Biotreppe“

Neue Gas- und Ölheizungen dürfen wieder uneingeschränkt eingebaut werden. Allerdings steigt die Pflicht zur Beimischung von Biomethan bzw. Bio-Heizöl ab 2029 stufenweise an („Biotreppe“). Bis 2045 müssen fossile Heizungen vollständig auf erneuerbare Brennstoffe umgestellt sein.

Praxisrelevanz: Wer 2026 eine Gas-Brennwerttherme einbaut, kalkuliert die Anlage bei 18–20 Jahren Nutzungsdauer mit steigenden Brennstoff- und CO₂-Kosten. Eine ehrliche Vollkosten­rechnung zeigt fast immer, dass die Wärmepumpe trotz höherer Investition günstiger fährt.

3. Keine Austauschpflicht für intakte Bestandsheizungen

Eine viel diskutierte Klarstellung: Bestehende, funktions­tüchtige Heizungen müssen NICHT vorzeitig getauscht werden. Die alte 30-Jahres-Austauschpflicht für Konstanttemperatur-Kessel bleibt zwar bestehen, neue Pflichten kommen aber nicht hinzu.

Wer freiwillig tauscht, profitiert weiter vom Klimageschwindigkeits­bonus (20 %) — solange die Altanlage funktioniert.

4. Wärmepumpen-Förderung bleibt in voller Höhe

Trotz Liberalisierung der Heizungswahl bleibt die BEG-Förderung für Wärmepumpen unverändert: bis zu 70 % Zuschuss, gedeckelt auf 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit — also bis zu 21.000 € BAFA-Zuschuss.

Die einzelnen Boni (Heizungstausch-, Einkommens-, Effizienz- und iSFP-Bonus) gelten unverändert weiter und sind stapelbar. Politisch ist klar: Die Wärmepumpe bleibt die bevorzugte Technologie, nur ohne Zwang.

  • Grundförderung Heizungstausch: 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % (bis 2029)
  • Einkommensbonus: 30 % (<40.000 € zvE)
  • Effizienzbonus: 5 % (natürliches Kältemittel / Erdsonde)
  • iSFP-Bonus: 5 % (mit Sanierungsfahrplan)

5. Mieterschutz: Kostenbremse bei fossilen Heizungen

Vermieter, die nach der Reform noch eine fossile Heizung einbauen, müssen die laufenden CO₂-Kosten, Netzentgelte und ab 2029 die Biogas-Beimischungs­kosten zur Hälfte selbst tragen. Bisher konnten diese vollständig auf Mieter umgelegt werden.

Für vermietete Mehrfamilien­häuser verschiebt das die Wirtschaftlichkeits­rechnung deutlich Richtung Wärmepumpe und Fernwärme.

Was Sie jetzt tun sollten

Die Liberalisierung der Heizungswahl klingt erstmal nach mehr Freiheit — sie verschiebt die Verantwortung aber komplett zum Eigentümer. Ohne saubere Vollkosten­rechnung über 20 Jahre kauft man sich schnell ein teures Anlagen-Risiko ein.

Mein Rat: Vor jeder Heizungs­entscheidung 2026 einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen — er ist halb gefördert, dokumentiert die wirtschaftlichste Reihenfolge und sichert 5 Prozentpunkte zusätzliche Förderung für 15 Jahre.

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