GEG-Reform 2026: Die 5 wichtigsten Änderungen für Eigentümer
Mit der GEG-Reform 2026 hat das Bundeskabinett das Heizungsgesetz grundlegend überarbeitet. Die starre 65-%-Erneuerbare-Pflicht ist gefallen, Gas- und Ölheizungen sind wieder zulässig — gleichzeitig bleibt die Wärmepumpen-Förderung in voller Höhe bestehen. Was bedeutet das konkret für Eigentümer, Käufer und Vermieter? Hier kommt der unabhängige Überblick.
1. Die 65-%-Erneuerbare-Pflicht fällt weg
Bisher mussten neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Mit der GEG-Reform 2026 entfällt diese Pflicht ersatzlos. Eigentümer können wieder frei entscheiden, welche Heiztechnik eingebaut wird.
Das heißt aber nicht, dass alle Wege gleich wirtschaftlich sind: CO₂-Preis und Energiekosten machen fossile Heizungen über die Lebensdauer fast immer teurer als eine korrekt geplante Wärmepumpe.
2. Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt — aber mit „Biotreppe“
Neue Gas- und Ölheizungen dürfen wieder uneingeschränkt eingebaut werden. Allerdings steigt die Pflicht zur Beimischung von Biomethan bzw. Bio-Heizöl ab 2029 stufenweise an („Biotreppe“). Bis 2045 müssen fossile Heizungen vollständig auf erneuerbare Brennstoffe umgestellt sein.
Praxisrelevanz: Wer 2026 eine Gas-Brennwerttherme einbaut, kalkuliert die Anlage bei 18–20 Jahren Nutzungsdauer mit steigenden Brennstoff- und CO₂-Kosten. Eine ehrliche Vollkostenrechnung zeigt fast immer, dass die Wärmepumpe trotz höherer Investition günstiger fährt.
3. Keine Austauschpflicht für intakte Bestandsheizungen
Eine viel diskutierte Klarstellung: Bestehende, funktionstüchtige Heizungen müssen NICHT vorzeitig getauscht werden. Die alte 30-Jahres-Austauschpflicht für Konstanttemperatur-Kessel bleibt zwar bestehen, neue Pflichten kommen aber nicht hinzu.
Wer freiwillig tauscht, profitiert weiter vom Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) — solange die Altanlage funktioniert.
4. Wärmepumpen-Förderung bleibt in voller Höhe
Trotz Liberalisierung der Heizungswahl bleibt die BEG-Förderung für Wärmepumpen unverändert: bis zu 70 % Zuschuss, gedeckelt auf 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit — also bis zu 21.000 € BAFA-Zuschuss.
Die einzelnen Boni (Heizungstausch-, Einkommens-, Effizienz- und iSFP-Bonus) gelten unverändert weiter und sind stapelbar. Politisch ist klar: Die Wärmepumpe bleibt die bevorzugte Technologie, nur ohne Zwang.
- Grundförderung Heizungstausch: 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % (bis 2029)
- Einkommensbonus: 30 % (<40.000 € zvE)
- Effizienzbonus: 5 % (natürliches Kältemittel / Erdsonde)
- iSFP-Bonus: 5 % (mit Sanierungsfahrplan)
5. Mieterschutz: Kostenbremse bei fossilen Heizungen
Vermieter, die nach der Reform noch eine fossile Heizung einbauen, müssen die laufenden CO₂-Kosten, Netzentgelte und ab 2029 die Biogas-Beimischungskosten zur Hälfte selbst tragen. Bisher konnten diese vollständig auf Mieter umgelegt werden.
Für vermietete Mehrfamilienhäuser verschiebt das die Wirtschaftlichkeitsrechnung deutlich Richtung Wärmepumpe und Fernwärme.
Was Sie jetzt tun sollten
Die Liberalisierung der Heizungswahl klingt erstmal nach mehr Freiheit — sie verschiebt die Verantwortung aber komplett zum Eigentümer. Ohne saubere Vollkostenrechnung über 20 Jahre kauft man sich schnell ein teures Anlagen-Risiko ein.
Mein Rat: Vor jeder Heizungsentscheidung 2026 einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen — er ist halb gefördert, dokumentiert die wirtschaftlichste Reihenfolge und sichert 5 Prozentpunkte zusätzliche Förderung für 15 Jahre.