BAFA-Förderung 2026: Was sich für Eigentümer ändert
Die BAFA hat die Heizungs- und Sanierungsförderung 2026 erneut angepasst. Manche Boni sind weggefallen, andere verschoben. Hier kommt der praxisnahe Überblick – ohne BMWK-Pressesprech, dafür mit konkreten Folgen für Ihre Sanierung.
Was 2026 unverändert bleibt
Die Grundförderung von 30 % auf den Heizungstausch (BEG EM) bleibt erhalten. Auch die Deckelung auf 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit gilt unverändert weiter.
Der Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) bleibt für selbstnutzende Eigentümer bei Tausch funktionstüchtiger Heizungen vor 2029 verfügbar – mit gestaffeltem Abschmelzpfad.
Was sich 2026 ändert
Der Einkommensbonus (30 %) bleibt für Haushalte mit unter 40.000 € zu versteuerndem Einkommen, die Nachweisführung wurde aber vereinheitlicht – die Einkommensbescheinigung ist nun über das ELSTER-Portal direkt einreichbar.
Der Effizienzbonus (5 %) für natürliche Kältemittel und Erdsonden bleibt – wird aber strenger geprüft. Ein TÜV-Zertifikat des Herstellers ist Pflicht.
- Maximaler Förderbetrag pro WE weiterhin 21.000 € (70 % von 30.000 €)
- Antragstellung vor Auftragsvergabe – Reihenfolge bleibt zwingend
- Lieferungs- und Leistungsvertrag muss aufschiebende Bedingung enthalten
- Bewilligungszeitraum 36 Monate nach Zuwendung
Rechenbeispiel 2026
Wärmepumpe 32.000 € brutto, EFH-Selbstnutzer, Klimageschwindigkeitsbonus + Effizienzbonus + iSFP-Bonus = 30 % + 20 % + 5 % + 5 % = 60 %. Förderfähig 30.000 € → 18.000 € BAFA-Zuschuss. Eigenanteil: 14.000 € vor Steuererstattung.
Häufige Fehler 2026
Der teuerste Fehler bleibt unverändert: zuerst beauftragen, dann beantragen. Wer den Vertrag ohne aufschiebende Bedingung unterschreibt, verliert die gesamte Förderung – kein Kulanzweg, keine Nachbesserung.