Alle Artikel
6. Dezember 2025 Steve Kretzschmar

BAFA-Förderung 2026: Was sich für Eigentümer ändert

Die BAFA hat die Heizungs- und Sanierungs­förderung 2026 erneut angepasst. Manche Boni sind weggefallen, andere verschoben. Hier kommt der praxisnahe Überblick – ohne BMWK-Pressesprech, dafür mit konkreten Folgen für Ihre Sanierung.

Was 2026 unverändert bleibt

Die Grundförderung von 30 % auf den Heizungstausch (BEG EM) bleibt erhalten. Auch die Deckelung auf 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit gilt unverändert weiter.

Der Klimageschwindigkeits­bonus (20 %) bleibt für selbstnutzende Eigentümer bei Tausch funktions­tüchtiger Heizungen vor 2029 verfügbar – mit gestaffeltem Abschmelzpfad.

Was sich 2026 ändert

Der Einkommensbonus (30 %) bleibt für Haushalte mit unter 40.000 € zu versteuerndem Einkommen, die Nachweis­führung wurde aber vereinheitlicht – die Einkommens­bescheinigung ist nun über das ELSTER-Portal direkt einreichbar.

Der Effizienzbonus (5 %) für natürliche Kältemittel und Erdsonden bleibt – wird aber strenger geprüft. Ein TÜV-Zertifikat des Herstellers ist Pflicht.

  • Maximaler Förderbetrag pro WE weiterhin 21.000 € (70 % von 30.000 €)
  • Antragstellung vor Auftragsvergabe – Reihenfolge bleibt zwingend
  • Lieferungs- und Leistungs­vertrag muss aufschiebende Bedingung enthalten
  • Bewilligungs­zeitraum 36 Monate nach Zuwendung

Rechenbeispiel 2026

Wärmepumpe 32.000 € brutto, EFH-Selbstnutzer, Klimageschwindigkeits­bonus + Effizienzbonus + iSFP-Bonus = 30 % + 20 % + 5 % + 5 % = 60 %. Förderfähig 30.000 € → 18.000 € BAFA-Zuschuss. Eigenanteil: 14.000 € vor Steuer­erstattung.

Häufige Fehler 2026

Der teuerste Fehler bleibt unverändert: zuerst beauftragen, dann beantragen. Wer den Vertrag ohne aufschiebende Bedingung unterschreibt, verliert die gesamte Förderung – kein Kulanzweg, keine Nachbesserung.

Weiterlesen