Hydraulischer Abgleich: Warum er für jede Wärmepumpe Pflicht ist
Kein Punkt wird in der Praxis so oft schlecht ausgeführt wie der hydraulische Abgleich. Dabei entscheidet er bei einer Wärmepumpe über bares Geld – jeden Monat, 15 Jahre lang.
Was passiert beim hydraulischen Abgleich?
Vereinfacht: Es wird sichergestellt, dass jeder Heizkörper im Haus genau die Wassermenge bekommt, die er für seine Heizlast braucht – nicht mehr und nicht weniger. Klingt trivial, ist aber bei den meisten Bestandsanlagen nie korrekt eingestellt worden.
Verfahren A vs. Verfahren B
Verfahren A (Schätzung): in der Förderung nicht mehr zulässig. Verfahren B (raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831): Pflicht für jede geförderte Heizung – auch für die Wärmepumpe.
- Raumweise Heizlast wird ermittelt
- Heizkörper auf ausreichende Größe geprüft
- Voreinstellung der Thermostatventile berechnet
- Pumpenleistung und Vorlauftemperatur dokumentiert
Was bringt der Abgleich wirklich?
Bei einer Gasheizung typisch 5–15 % Einsparung. Bei einer Wärmepumpe verbessert sich die Jahresarbeitszahl (JAZ) oft um 0,3–0,6 Punkte – das entspricht 10–20 % weniger Heizstrom. Auf 15 Jahre gerechnet schnell ein vierstelliger Betrag.
Was kostet der Abgleich?
Für ein EFH typisch 600 – 1.300 € inkl. Berechnung, Voreinstellung und Dokumentation. Im Rahmen der BEG-Heizungsförderung ist er in den förderfähigen Kosten enthalten.