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15. Oktober 2025 Steve Kretzschmar

Hydraulischer Abgleich: Warum er für jede Wärmepumpe Pflicht ist

Kein Punkt wird in der Praxis so oft schlecht ausgeführt wie der hydraulische Abgleich. Dabei entscheidet er bei einer Wärmepumpe über bares Geld – jeden Monat, 15 Jahre lang.

Was passiert beim hydraulischen Abgleich?

Vereinfacht: Es wird sichergestellt, dass jeder Heizkörper im Haus genau die Wassermenge bekommt, die er für seine Heizlast braucht – nicht mehr und nicht weniger. Klingt trivial, ist aber bei den meisten Bestands­anlagen nie korrekt eingestellt worden.

Verfahren A vs. Verfahren B

Verfahren A (Schätzung): in der Förderung nicht mehr zulässig. Verfahren B (raumweise Heizlast­berechnung nach DIN EN 12831): Pflicht für jede geförderte Heizung – auch für die Wärmepumpe.

  • Raumweise Heizlast wird ermittelt
  • Heizkörper auf ausreichende Größe geprüft
  • Voreinstellung der Thermostat­ventile berechnet
  • Pumpenleistung und Vorlauf­temperatur dokumentiert

Was bringt der Abgleich wirklich?

Bei einer Gas­heizung typisch 5–15 % Einsparung. Bei einer Wärmepumpe verbessert sich die Jahresarbeits­zahl (JAZ) oft um 0,3–0,6 Punkte – das entspricht 10–20 % weniger Heizstrom. Auf 15 Jahre gerechnet schnell ein vier­stelliger Betrag.

Was kostet der Abgleich?

Für ein EFH typisch 600 – 1.300 € inkl. Berechnung, Voreinstellung und Dokumentation. Im Rahmen der BEG-Heizungs­förderung ist er in den förderfähigen Kosten enthalten.

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