KfW 458 vs. BAFA: Welcher Förderweg passt zu meiner Sanierung?
BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit – das ist eine der häufigsten Fragen vor dem Heizungstausch. Die kurze Antwort: meistens beides. Hier kommt der Entscheidungsbaum mit Zahlen.
Was ist was?
BAFA BEG EM ist ein Zuschuss – also nicht-rückzahlbar – und deckt die Heizungsanlage selbst ab. Maximal 21.000 € pro Wohneinheit.
KfW 458 ist ein zinsverbilligter Ergänzungskredit (bis 120.000 € pro WE), gedacht für die Investition oberhalb der BAFA-Fördergrenze – z. B. Pufferspeicher, Heizkörpertausch, Fußbodenheizung, Trinkwassermodul.
Reihenfolge entscheidet
Beide Programme verlangen Antragstellung vor Auftragsvergabe. Erst BAFA beantragen, Zuwendungsbescheid abwarten – dann KfW 458 über die Hausbank stellen. Wer es umgekehrt macht, riskiert die BAFA-Anerkennung.
- 1. iSFP erstellen (sichert 5 %-Bonus)
- 2. BAFA-Antrag mit BzA (Bestätigung zum Antrag)
- 3. KfW 458 über Hausbank parallel/kurz danach
- 4. Vertrag mit Heizungsbauer (mit aufschiebender Bedingung)
Beispielrechnung
Gesamtkosten 45.000 € (Wärmepumpe + Hülle-Maßnahmen). BAFA-Zuschuss 18.000 €. Eigenanteil 27.000 € – davon 20.000 € über KfW 458 zu ~3 % effektiv. Monatliche Belastung deutlich unter 200 € bei 15 Jahren Laufzeit.