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12. November 2025 Steve Kretzschmar

KfW 458 vs. BAFA: Welcher Förderweg passt zu meiner Sanierung?

BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit – das ist eine der häufigsten Fragen vor dem Heizungstausch. Die kurze Antwort: meistens beides. Hier kommt der Entscheidungsbaum mit Zahlen.

Was ist was?

BAFA BEG EM ist ein Zuschuss – also nicht-rückzahlbar – und deckt die Heizungs­anlage selbst ab. Maximal 21.000 € pro Wohneinheit.

KfW 458 ist ein zinsverbilligter Ergänzungs­kredit (bis 120.000 € pro WE), gedacht für die Investition oberhalb der BAFA-Förder­grenze – z. B. Pufferspeicher, Heizkörper­tausch, Fußboden­heizung, Trinkwasser­modul.

Reihenfolge entscheidet

Beide Programme verlangen Antragstellung vor Auftrags­vergabe. Erst BAFA beantragen, Zuwendungs­bescheid abwarten – dann KfW 458 über die Hausbank stellen. Wer es umgekehrt macht, riskiert die BAFA-Anerkennung.

  • 1. iSFP erstellen (sichert 5 %-Bonus)
  • 2. BAFA-Antrag mit BzA (Bestätigung zum Antrag)
  • 3. KfW 458 über Hausbank parallel/kurz danach
  • 4. Vertrag mit Heizungs­bauer (mit aufschiebender Bedingung)

Beispielrechnung

Gesamtkosten 45.000 € (Wärmepumpe + Hülle-Maßnahmen). BAFA-Zuschuss 18.000 €. Eigenanteil 27.000 € – davon 20.000 € über KfW 458 zu ~3 % effektiv. Monatliche Belastung deutlich unter 200 € bei 15 Jahren Laufzeit.

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